WFG ist Anlaufstelle
In einigen ausgewählten Programmen hat die WFG eine Anlaufstellen-Funktion, d.h. neben der Beratung über das jeweilige Programm nimmt sie auch Anträge entgegen und leitet diese (teilweise versehen mit einer ergänzenden Bewertung) an die Bewilligungseinrichtungen weiter bzw. prüft teilweise auch Vertrags- bzw. Abrechnungsunterlagen auf Vollständigkeit.
In allen unten genannten Programmen ist eine Beantragung vor Maßnahmebeginn obligatorisch.
Näheres dazu in den einzelnen Rubriken:
- Beratungsprogramm Wirtschaft (WFG ist regionale Anlaufstelle)
- Gründercoaching Deutschland (WFG ist Regionalpartner)
- Potenzialberatungen nach ESF-Ziel-3 (WFG ist Beratungsstelle)
- Turn Around Beratung (WFG ist Regionalpartner)
- Bildungsscheck nach ESF-Ziel-3 (WFG ist Bildungsberatungsstelle)
Sprechen Sie uns an: Elke Schreeck
0 24 52 / 13 18 25 oder schreeck@wfg-kreis-heinsberg.de
