Existenzgründern und bestehenden kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, erforderliche Beratungsleistungen für den erfolgreichen Start bzw. den Fortschritt oder die Sicherung des Unternehmens durch externe Experten fördern zu lassen. Die wichtigsten Programme finden Sie in der nachfolgenden Darstellung.

Um die oftmals schwierige Suche nach qualifizierten Unternehmensberatern zu erleichtern, die zum Unternehmen bzw. der  Fragestellung passen, hat die KfW-Mittelstandsbank gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eine Beraterbörse entwickelt, die eine zielgerichtete onlinebasierte Suche nach geeigneten Beratern (deren fachliche Kompetenzen und Stärken im übrigen durch Kundenmeinungen bewertet werden können) zu ermöglichen.

Vor der Gründung: Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Existenzgründer/innen können vor der Gründung aus diesem Programm einen Zuschuss zu den externen Beratungsleistungen folgender Art erhalten:

  • Neugründung / Beteiligung (max. 4 Tagewerke)
  • Unternehmensübernahme (max. 6 Tagewerke)
  • Zirkelberatungen (1 Tagewerk / Teilnehmer)


Der Fördersatz beträgt

  • 50 % des Tagewerks-Honorars (jedoch höchstens 400 € / Tagewerk)
  • 80 % des Tagewerks-Honorars (jedoch höchstens 400 € / Tagewerk)
    für ALG II-Empfänger, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer mit vergleichbarer Einkommenslage
  • bei Zirkelberatungen: max. 500 €  je Teilnehmer (Mindesteigenanteil: 150 €)

WFG ist Anlaufstelle

 

 

Bis 5 Jahre nach der Gründung: Gründercoaching Deutschland

Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm der KfW-Mittelstandsbank, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Unternehmen in den alten Bundesländern und somit auch im Kreis Heinsberg erhalten

  • einen Zuschuss in Höhe von 50 % bezogen auf das  maximal förderfähige Tageshonorar von 800 € (ein Tagewerk umfasst 8 Stunden)

eines externen Beraters. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 6.000 € nicht überschreiten.

  • bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe von 90 % bezogen auf das maximal förderfähige Tagewerkshonorar von 800 € (ein Tagewerk umfasst 8 Stunden)

eines externen Beraters. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 4.000 € nicht überschreiten.

WFG ist Regionalpartner

Ab 1 Jahr nach der Gründung: Beratungsförderung Bund

Auch aus einem Bundesprogramm können Unternehmensberatungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.

Zugelassen sind hier allgemeine und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

  • Der Fördersatz beträgt 50 %,
    höchstens jedoch 1.500 € (je Beratung)!

Bei der Abwicklung dieses Förderinstruments nimmt die WFG keine Funktion wahr. Über Einzelheiten informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Mehr als 5 Jahre nach der Gründung: Potenzialberatung nach ESF-Ziel-3

Die Förderung aus diesem Programm wendet sich an Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind. Die Potenzialberatung kann zwischen einem und bis zu 15 Tagewerken dauern. Sie kann - je nach Problemlage - innerhalb von maximal 21 Monaten in zwei Schritten in Anspruch genommen werden, sofern innerhalb von 12 Monaten nach Datum des ersten Beratungsschecks der vorangegangenen Potenzialberatung ein weiterer Antrag gestellt und  der zusätzliche Beratungsbedarf von der gleichen Beratungsstelle festgestellt wurde.

Gefördert werden Beratungen, die Unternehmen dazu befähigen sollen, mittels einer arbeitssorientierten Analyse ihrer Schwächen und Erfolgspotenziale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % des Tagewerks-Honorars (jedoch jeweils höchstens
500 €/Tagewerk
), eine mindestens 50 % ige kassenwirksame Eigenbeteiligung des Unternehmens wird vorausgesetzt.

WFG ist Beratungsstelle

 

In wirtschaftlich schwieriger Situation: Turn Around Beratung

Die Turn Around Beratung ist ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Beratungsprogramm der KfW-Mittelstandsbank, das sich - unabhängig von deren Alter - an Kleine und Mittlere Unternehmen (EU-KMU) richtet, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und die Beratung zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit nutzen wollen.

Förderbar sind Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen mit

  • einem Zuschuss in Höhe von 50 %, bezogen auf das  maximal förderfähige Tageshonorar von 800 € (ein Tagewerk umfasst 8 Stunden)

eines externen Beraters. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max. 8.000 € nicht überschreiten. Bezogen auf diese Bemessungsgrenze ergibt sich also ein maximaler Zuschuss von 4.000 €!

Achtung: Voraussetzung für eine Antragsberechtigung ist die Vorlage einer aktuellen Schwachstellenanalyse!

Weitere Informationen im Internetangebot der KfW-Mittelstandsbank.

WFG ist Regionalpartner

RWP-Beratungsförderung für Umstrukturierung

Diese Beratungsförderung wird im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) zur Verfügung gestellt und richtet sich an  Kleine und Mittlere Unternehmen (EU-KMU) in verschiedenen Phasen wirtschaftlicher Schwierigkeiten:

KMU, die älter als 5 Jahre sind die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach der entsprechenden Definition der EU befinden (antragsberechtigt sind auch sog. Belegschaftsinitiativen). 

Förderbar sind Beratungen im Zusammenhang mit

  • Neuausrichtung der Finanzstruktur
  • grundlegender Umstrukturierung
  • Erschließung neuer Absatzmärkte
  • Vorhaben im Zusammenhang mit Gewährung von Landesbürgschaften/Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW, sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt
  • geplanter ganzer oder teilweiser Übergabe oder Übernahme des/eines Unternehmens (auch Nachfolgeregelungen)

in 2 Phasen:

  • Phase 1: Erstellung einer Machbarkeitsstudie (mit max. 4 Tagewerken)
  • Phase 2: begleitende Umsetzungsberatung (max. 4 Tagewerke)

mit einem Zuschuss

  • von 50 % der Beratungskosten (80 % bei Belegschaftsinitiativen), bezogen auf das  maximal förderfähige Tageshonorar von 1.250 € (1.000 € bei Belegschaftsinitiativen)

eines externen Beraters.

Die WFG nimmt bei diesem Förderinstrument keine formale Funktion im Antragsverfahren wahr. Antragstellung und weitere Informationen bei der NRW.Bank

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