Allgemeine Gründungsförderung

Die Finanzierung der Gründungsidee stellt eine der wichtigsten Aufgaben für Existenzgründer dar. Dem überwiegenden Teil von ihnen fehlt es allerdings - trotz oftmals vielversprechendem Geschäftskonzept - am notwendigen Geld, um aus eigener Tasche alle erforderlichen Investitionen für ihr Vorhaben bestreiten zu können, so dass man auf die Erschließung zusätzlicher Kapitalquellen angewiesen ist.

Zur Fremdkapitalbeschaffung kommen prinzipiell eine Vielzahl von Möglichkeiten in Frage, von Verwandtendarlehen, klassischen Bankfinanzierungen über Beteiligungsgesellschaften bis hin zur Unterstützung durch Business Angels. Am häufigsten zur Anwendung kommen allerdings die einschlägigen Finanzierungshilfen, die Bund und Land über ihre Förderinstitute KfW-Mittelstandsbank und NRW.Bank in einem ganzen Spektrum an gezielten Förderprogrammen anbieten:

Diese sollen

  • Existenzgründern den Weg in die Selbständigkeit erleichtern,
  • jungen Unternehmen nach der Geschäftseröffnung eine Festigung ihrer wirtschaftlichen Existenz ermöglichen.




Meistergründungsprämie NRW

Existenzgründungen im Handwerk können in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes über die Meistergründungsprämie NRW (Zuschuss von 7.500 €) gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei der Handwerkskammer Aachen oder in der Programminformation der Bewilligungsstelle LGH.

 




Gründung aus Arbeitslosigkeit

Für arbeitslose Gründungsinteressenten gibt es eine Reihe von personenbezogenen Fördermöglichkeiten für die Anlaufphase der Gründung, die als Zuschüsse zum Lebensunterhalt vorgesehen sind:

  • für ALG I - Empfänger: Gründungszuschuss
  • für ALG II - Empfänger: ggfls. Einstiegsgeld
Infos bei den Agenturen für Arbeit; Agentur Aachen: 0241/897-0 oder unter www.arbeitsagentur.de.

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